An Themen wie sozialer Verantwortung oder Nachhaltigkeit führt für Unternehmen inzwischen kaum noch ein Weg vorbei. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz LkSG) zielt darauf ab, die internationale Menschenrechtslage zu verbessern und Umweltbelastungen zu reduzieren. Wer seine Lieferketten daraufhin analysieren lässt, minimiert Risiken, vermeidet eventuelle Bußgelder und schützt außerdem das Image seiner Unternehmensmarke.
Die Nordwest Handel AG informierte aktuell darüber, im eigenen Beschaffungsnetzwerk den Analyseprozess zu starten, obwohl das Verbundunternehmen dazu aktuell gesetzlich noch nicht verpflichtet ist. „Wir wollen hier mit gutem Beispiel vorangehen und kommen unserer Selbstverpflichtung, uns zukunftsfähig weiterzuentwickeln, nach. Denn wir sind bereits heute mit unseren Geschäftsarten Strecken-/ Lagergeschäft schon Teil der Lieferkette. Deswegen überprüfen wir ab sofort die Einhaltung unserer unmittelbaren Lieferanten, gemäß den Vorgaben des LkSGs“, so Stefan Richlick, Geschäftsbereichsleiter Einkaufsprozesse & Beschaffung bei Nordwest. „Die Lieferantenpartner von Nordwest werden über die Plattform unseres Partners riskmethods a sphera company getrackt und erhalten im Vorfeld entsprechende Informationen.
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sei komplex, das stelle viele Unternehmen vor Herausforderungen. Genau darauf konzentriere sich das neue Dienstleistungsangebot von Nordwest für die Fachhandelspartner. Mit ´NW & riskmethods´ unterstütze Nordwest seine Fachhandelspartner, dem LkSG zeitsparend, unkompliziert, transparent und kostengünstig nachzukommen.
Die Lieferanten – sowohl aus dem Verbundnetzwerk und auch individuelle – würden über die Plattform von riskmethods a sphera company einer Risikoanalyse unterzogen. Mithilfe von künstlicher Intelligenz werden laut Presseinformation Millionen Daten auf relevante Bedrohungen im Liefernetzwerk analysiert. Danach würden potenzielle Risiken bewertet und gegebenenfalls mit entsprechenden Instrumenten verhindert oder minimiert.
Zum LkSG
Das LkSG regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den weltweiten Lieferketten. Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinder- oder Zwangsarbeit, das Verbot von Diskriminierung und das Recht auf faire Löhne. Weiterer Schwerpunkt ist der Umweltschutz, also die Reduzierung von Emissionen und Ressourcenverbrauch. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das LkSG für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitenden im Inland, ab dem 1. Januar 2024 dann auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden.