Das Technologieunternehmen Continental und der Systemlieferant aft automotive gaben in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt, ein Gemeinschaftsunternehmen zur Produktion von Kupplungen aus Hochleistungskunststoffen für die Mobilität der Zukunft zu gründen. Die Partner haben dazu eine Vereinbarung über ein sogenanntes paritätisches Joint Venture unterzeichnet. Bereits seit Ende 2016 entwickeln beide Unternehmen gemeinsam spezielle Verbindungselemente aus Kunststoff, die den Kühlkreislauf oder den Turbolader bzw. Ladeluftkühler mit Aggregaten im Motorraum verbinden. Jetzt werde diese erfolgreiche Entwicklungspartnerschaft durch die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens weiter ausgebaut, heißt es weiter.
Anders als konventionelle Fahrzeuge benötigen Elektrofahrzeuge mehrere Kühlkreisläufe mit einem ausgefeilten Thermomanagement. Batterien in Elektrofahrzeugen arbeiten am effizientesten bei Temperaturen zwischen 20 Grad Celsius und 40 Grad Celsius. Dieses Temperaturspektrum ermöglicht hohe Reichweiten, lässt die Batterien effizienter arbeiten und steigert die Batterielebensdauer. Deshalb müssen die Batterien, ähnlich wie Antriebs- und Leistungskomponenten, abhängig von der Außentemperatur gekühlt oder beheizt werden. So entstehen komplexe Kreisläufe, die die Anforderungen an die Einzelkomponenten deutlich erhöhen.
Keine Leitungen, keine Schläuche, keine künftige Mobilität. Unsere Leitungen und Verbinder bleiben unentbehrliche Lebensadern im Auto sowohl für Hybrid- und Elektrofahrzeuge als auch von Verbrennern, erklärt Philip Nelles, Leiter des Geschäftsbereiches Mobile Fluid Systems und damit verantwortlich für automobile Leitungen und Schläuche bei Continental. Er ergänzt: Durch die enge Zusammenarbeit mit aft automotive gewinnen wir als Systemlieferant zusätzliche Kompetenzen und bauen unsere technologische Expertise für zukunftsträchtige Hochleistungskunststoffe konsequent weiter aus. Die neue Gesellschaft soll bis 2025 mehr als 30 neue Arbeitsplätze entstehen lassen. Der Vollzug des Joint Ventures steht unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden.
Foto: Continental