Die Europäische Kommission hat einen 4-monatigen Ausgleichszoll auf Importe bestimmter Edelstahlprodukte aus Indien eingeführt. Betroffen sind nichtrostende Stabstähle und Drähte, maximal kaltgewalzt und kaltbehandelt, mit den CN-Codes 7222 20 21, 7222 20 29, 7222 20 31, 7222 20 39, 7222 20 81 und 7222 20 89. Ausgenommen sind Rundstäbe und -drähte mit einem Durchmesser ab 80mm. Die Höhe der Zölle für die betroffenen indischen Unternehmen liegt zwischen 3,3 und 4,3 Prozent. Die Ausgleichszölle sind zunächst bis 23. April 2011 zu zahlen.