Der am 14. März 2017 vom Europäischen Parlament gefasste Beschluss zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft hat bei der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) Enttäuschung ausgelöst, wie die BDSV mitteilte. Die Charakteristik des Stahlschrotts als Handelsware ist nicht hinreichend reflektiert worden, sagt Dr. Rainer Cosson, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes. Anstatt den weltweiten freien Handel mit Stahlschrott zu stabilisieren, will das EP Grundlagen dafür legen, dass der Schrotthandel auf den regionalen Markt begrenzt werden kann. Das schädigt in besonderem Maße das Geschäft der Stahlrecyclingbetriebe in Deutschland. Cosson verweist darauf, dass die deutsche Stahlrecyclingwirtschaft im Vorjahr nur deshalb einen moderaten Rückgang des Stahlschrottversands hinzunehmen brauchte, weil der Export die Abnahmeverluste bei den deutschen Stahlwerken und Gießereien weitgehend kompensieren konnte. Namentlich das Exportgeschäft mit dem Nicht-EU-Land Türkei habe 2016 wiederbelebt werden können. Jetzt zu versuchen, an der Regulierungsschraube Exportbeschränkungen zu drehen, sei deshalb tendenziell geschäftsschädigend.