Der Aufsichtsrat der Bilfinger SE hat beschlossen, Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der Gesellschaft geltend zu machen. Das teilte das Unternehmen nun mit. Dies betreffe alle in den Jahren 2006 bis 2015 amtierenden ehemaligen, aber vor 2015 in den Vorstand eingetretenen Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat habe diese Entscheidung auf Basis der jetzt vorliegenden Ergebnisse seiner im März 2016 eingeleiteten Untersuchung getroffen, heißt es.
Den ehemaligen Vorstandsmitgliedern werden Pflichtverletzungen bei der Implementierung eines ordnungsgemäßen Compliance-Management-Systems vorgeworfen.
Der erstattungsfähige Schaden, den Bilfinger durch die Pflichtverstöße erlitten habe, liege nach derzeitiger vorläufiger Berechnung in einem niedrigen dreistelligen Mio.-Euro-Bereich, heißt es.