Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die 4. Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (4. WindSeeV) erlassen. Das BSH habe mit dem Erlass der 4. WindSeeV die Eignung der Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3 in der deutschen AWZ der Nordsee für die Nutzung durch Offshore-Windenergie im Umfang von insgesamt 5.500 Megawatt (MW) festgestellt. Die Voraussetzung für die Ausschreibung der Flächen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) sei damit erfüllt.
Die Flächen werden nach Presseinformationen gemäß den Festlegungen des FEP 2023 des BSH im Jahr 2024 von der BNetzA ausgeschrieben und versteigert. Der gesetzlich vorgegebene Gebotstermin für die Ausschreibungen der BNetzA, welcher durch die BNetzA spätestens zum 1. März 2024 öffentlich bekannt gemacht wird, sei der 1. August 2024.
Die Verordnung enthalte die Ergebnisse der Flächenvoruntersuchung für die Errichtung von Offshore Windparks auf 3 Flächen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee. Die Ergebnisse sind laut Pressemitteilung spätestens zum 1. März 2024 über das BSH-Datenportal PINTA abrufbar.
„Durch das Inkrafttreten der 4. WindSeeV gibt das BSH der Offshore-Wirtschaft Planungs- und Rechtssicherheit für den Bau von 3 Windparks mit einer zu installierenden Leistung von 5.500 MW in der Nordsee. Damit erreichen wir einen weiteren großen Meilenstein auf dem Weg zum 70 GW Ziel der Bundesrepublik Deutschland“, so BSH-Präsident Helge Heegewaldt.
Die Flächen
Die Fläche N-9.1 umfasse 158 km2 mit einer zu installierenden Leistung von 2.000 MW. Sie liege ca. 98 km vor der niederländischen Insel Ameland und 107 km vor der deutschen Insel Borkum.
Die Fläche N-9.2 umfasst 157 km2 mit einer zu installierenden Leistung von 2.000 MW. Sie liege ca. 101 km vor der nächstgelegen Insel Ameland (Niederlande). Die nächstgelegene deutsche Insel Borkum sei etwa 111 km entfernt.
Die Fläche N-9.3 habe eine Größe von 106 km2; es sei eine zu installierende Leistung von 1.500 MW festgestellt worden. Sie liege etwa 108 km entfernt von der nächstgelegenen niederländischen Insel Rottumerplaat. Die nächstgelegene deutsche Insel sei Borkum – die kürzeste Entfernung zu dieser Insel sei ebenfalls etwa 108 km.