EU weitet CBAM aus und konkretisiert Anwendung ab 2026

Die Europäische Union plant, das Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) deutlich auszuweiten und zu konkretisieren. Der CBAM soll wie vorgesehen ab dem 1. Januar 2026 im definitiven Anwendungsregime in Kraft treten, in dem Importe haftbar für die bei ihrer Herstellung angefallenen CO₂-Emissionen werden und entsprechend CBAM-Zertifikate erwerben müssen. Dieser Mechanismus soll verhindern, dass Produktion in Länder mit schwächeren Klimaregeln verlagert wird („Carbon Leakage“) und gleiche Wettbewerbsbedingungen für in der EU produzierende Unternehmen schaffen.

Aktuelle Entwürfe sehen vor, neben den bisher erfassten Basisgütern wie Stahl und Aluminium auch weitere Güter zu berücksichtigen und die Regeln zu verschärfen, um Umgehungsstrategien zu unterbinden und die Effektivität des Instruments zu verbessern. Zudem wurden administrative Erleichterungen, wie de-minimis-Schwellen für kleinere Importeure eingeführt, um den Übergang zur vollständigen Anwendung zu erleichtern.

CBAM betrifft unter anderem Importe von Eisen und Stahl sowie weiterverarbeitete Produkte und ist damit direkt relevant für Hersteller, Verarbeiter und Händler von Edelstahl.

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Anett Leonhard
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