Das EU-Parlament hat neue Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen verabschiedet. Zentrale Änderung: Bei der Vergabe stehen künftig die Qualität und das Preis-Leistungsverhältnis von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen im Vordergrund und nicht mehr das billigste Angebot. Zudem soll der administrative Aufwand für Bieter verringert werden. Der VDMA begrüßt diese Ergebnisse; der Verband hatte die Reform intensiv begleitet. Die Mitgliedsstaaten haben jetzt zwei Jahre Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen.