Als erste Gewebefassade erfüllen sie damit den in der Bauproduktenverordnung gelisteten Bereich Fassaden mit geprüften Bauprodukten. Ab sofort erübrigen GKD-Metallgewebefassaden dank abZ eine Zustimmung im Einzelfall. Bundesweit bieten sie die Gewähr einer den Anforderungen der Landesbauordnungen entsprechenden nachgewiesenen Verwendbarkeit. Mit diesem signifikanten Genehmigungsvorteil ermöglichen sie Architekten, Verarbeitern und Bauherren eine schnellere, baurechtlich abgesicherte Planung und Realisierung ihrer Fassadenbauprojekte. Neben Innen-und Außenfassaden umfasst die abZ auch frei gespannte Decken und vertikale Absturzsicherungen.

Weltweit steht der Name der technischen Weberei GKD für zukunftsweisende Technik und außergewöhnliche Lösungen in unzähligen Bauprojekten. Seit der Entdeckung der Metallgewebe für die Architektur durch Dominique Perrault im Jahr 1993 hat der inhabergeführte Mittelständler das Spektrum von Einsatzmöglichkeiten und Effekten kontinuierlich erweitert. In über 20-jähriger Zusammenarbeit mit Architekten und Metallbauern entwickelte GKD die ästhetischen Qualitäten und funktionalen Eigenschaften von Metallgewebe zu einem breiten Portfolio an universell einsetzbaren Systemlösungen. In unzähligen Anwendungen leisten diese wertvolle Beiträge zu Energiebilanz, Nachhaltigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit – und beantworten damit richtungsweisende Anforderungen an gute Architektur.

Mit der Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für die Seil- und Spiralgewebefassaden durch das DIBt ist die hohe Qualität und normenkonforme Sicherheit der GKD-Architekturgewebe CREATIVEWEAVE ab sofort auch amtlich bestätigt. Die so zertifizierten Gewebefassaden aus den Seilgeweben TIGRIS und OMEGA 1520 sowie dem Spiralgewebe ESCALE 7×1 aus nichtrostendem Stahl sind inklusive der dazugehörigen End- und Zwischenbefestigungen fortan als geregelte Konstruktion einzustufen. Das bedeutet Planungs- und Nutzungssicherheit, denn bislang war für Gewebefassaden eine aufwendige Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Die Fassadennorm trifft nicht auf sie zu, da Gewebe nicht raumabschließend ist. Die durch Gewebefassaden ins Gebäude eingetragenen statischen und dynamischen Lasten erfordern jedoch gemäß Bauproduktenverordnung Normenkonformität. Als kundenorientierter Vorreiter machte GKD diese Forderung zur Selbstverpflichtung und unterzog sämtliche Einzelkomponenten der Seil- und Spiralgewebefassaden den strengen, experimentellen und gutachterlichen Prüfungen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das DIBt.

Nach über zweijährigen, umfangreichen Untersuchungen – Gutachten eines vom Deutschen Institut für Bautechnik benannten unabhängigen Prüfinstituts, diversen Versuchen und Berechnungen – sowie detaillierten Konstruktions- und Montagebeschreibungen erteilte der zuständige Sachverständigenausschuss des DIBt am 9. Mai 2017 GKD die abZ für Gewebefassaden. Die geprüften Komponenten gelten damit bundesweit im Sinne der Landesbauordnungen als allgemein geregelt. “Gerade bei Fassadensystemen sind offiziell zertifizierte Qualität und Sicherheit unverzichtbar”, betont Michael Link, Geschäftsbereichsleiter Architekturgewebe bei GKD. Er ergänzt: “Mit der abZ gewährleisten wir als einziger Anbieter am Markt vollumfängliche Normenkonformität der Gewebefassade. So können Planer und Verarbeiter sicher sein, dass unsere Gewebefassaden nicht nur in der Theorie, sondern auch nachweislich in der Praxis halten, was wir versprechen.”

Die GKD jetzt erteilte allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit der Nummer Z-14.7-795 regelt Herstellung, Bemessung und Verwendung der vorgefertigten Gewebe sowie deren End- und Zwischenbefestigungen. Eigenschaften und Zusammensetzung der eingesetzten Werkstoffe für Seile, Spiralen, Schussstäbe, Flachstähle, Pendellaschen, Rundstangen und Augenschrauben sowie für das Befestigungssystem FUSIOMESH NG sind detailliert dokumentiert. Auch die Kennzeichnung der Verpackung, Eigen- und Fremdüberwachungen von Produktion und Produkten sowie Bestimmungen für Entwurf und Bemessung des Tragsicherheitsnachweises, für die Ausführanweisung sowie für Nutzung, Unterhalt und Wartung werden in der abZ verbindlich ausgewiesen.
GKD-Gewebefassaden bieten damit einen Verwendbarkeitsnachweis, der den bautechnischen Anforderungen an Bauwerke zuverlässig entspricht. Die Ergebnisse der Prüfungen sind verbindliche Werte zur Nachweisführung. Damit wird die Planung und eine mit der Bauproduktenverordnung konforme Ausschreibung der Fassade deutlich erleichtert, denn Zeitverzögerung und Unsicherheiten, die eine Zustimmung im Einzelfall mit sich bringt, entfallen. Durch die abZ haben Planer, Verarbeiter und Bauherren überdies die Gewähr, dass die Einhaltung der Qualität der so zertifizierten Gewebefassaden von GKD auch von externen Stellen laufend kontrolliert wird. Mehr Sicherheit geht nicht!

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Catrin Senger
Catrin ist Redakteurin bei Edelstahl Aktuell. Stahl zieht sich wie ein roter Faden durch ihr Berufsleben. Sie hat eine Ausbildung bei einem Großhändler für Rohr- und Rohrzubehör absolviert und in verschiedenen Funktionen bei einem Hersteller und Lieferanten von Analysegeräten für die Metallindustrie gearbeitet.