Am 14. Mai 2013 erzielten die IG Metall und die Arbeitgeber nach der vierten Verhandlungsrunde in Bayern ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann: Für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie erhöhen sich die Entgelte ab 1. Juli 2013 um 3,4 Prozent und ab 1. Mai 2014 um weitere 2,2 Prozent. Das Ergebnis im Detail:
– Die aktuellen Entgelttabellen gelten für 2 Monate weiter (Mai/Juni 2013).
– Zum 1. Juli 2013 werden die Entgelte um 3,4 Prozent für 10 Monate (bis 30. April 2014) erhöht.
– Zum 1. Mai 2014 werden die Entgelte um weitere 2,2 Prozent für 8 Monate (bis 31. Dezember 2014) erhöht.
– Damit hat die IG Metall eine Erhöhung der Entgelttabellen um insgesamt 5,6 Prozent durchgesetzt.
– Eine Differenzierung des Tarifergebnisses haben wir verhindert.
– Eine entsprechende Erhöhung der Ausbildungsvergütungen und in Bayern die Anbindung an die Eckentgeltgruppe 5 B.
– Die Gesamtlaufzeit des Tarifvertrages beträgt 20 Monate. Laufzeitende ist der 31. Dezember 2014.
– Der Tarifvertrag zum Flexiblen Übergang in die Rente wurde wieder in Kraft gesetzt. Die Gegenfinanzierung und die Rückstellungsbedarfe wurden geklärt.
– Die Schieds- und Schlichtungsvereinbarung bleibt unverändert gütig. Die Friedenspflicht endet am 28. Januar 2015.
– Die aktuellen Entgelttabellen gelten für 2 Monate weiter (Mai/Juni 2013).
– Zum 1. Juli 2013 werden die Entgelte um 3,4 Prozent für 10 Monate (bis 30. April 2014) erhöht.
– Zum 1. Mai 2014 werden die Entgelte um weitere 2,2 Prozent für 8 Monate (bis 31. Dezember 2014) erhöht.
– Damit hat die IG Metall eine Erhöhung der Entgelttabellen um insgesamt 5,6 Prozent durchgesetzt.
– Eine Differenzierung des Tarifergebnisses haben wir verhindert.
– Eine entsprechende Erhöhung der Ausbildungsvergütungen und in Bayern die Anbindung an die Eckentgeltgruppe 5 B.
– Die Gesamtlaufzeit des Tarifvertrages beträgt 20 Monate. Laufzeitende ist der 31. Dezember 2014.
– Der Tarifvertrag zum Flexiblen Übergang in die Rente wurde wieder in Kraft gesetzt. Die Gegenfinanzierung und die Rückstellungsbedarfe wurden geklärt.
– Die Schieds- und Schlichtungsvereinbarung bleibt unverändert gütig. Die Friedenspflicht endet am 28. Januar 2015.