Nach jahrelangen Verhandlungen ist es soweit: Die Briten treten aus der Europäischen Union aus. In der Übergangszeit ändert sich zunächst nichts – die EU und Großbritannien müssen nun aber dringend ein Freihandelsabkommen verhandeln, fordert der VDMA.
Der VDMA bedauert sehr, dass Großbritannien aus der EU austritt. Der Brexit kennt keine Gewinner. Die gute Nachricht für unsere Unternehmen ist, dass sich zum Stichtag am 31. Januar im Grundsatz nichts ändert. Offen bleibt leider die Frage, wie Waren behandelt werden, die von EU-Unternehmen in Großbritannien gekauft und dann direkt oder als Teil einer Maschine in Drittstaaten exportiert werden. Großbritannien bleibt zwar aufgrund der Übergangsregelung bis zum Ende des Jahres im Binnenmarkt und in der Zollunion. Dies ist aber kein Grund zur Entwarnung. Denn der ungeregelte Brexit droht jetzt am 1. Januar 2021. Die EU und Großbritannien müssen dringend ein Freihandelsabkommen verhandeln und bis zum Ende dieses Jahres ratifizieren. Dieses Freihandelsabkommen sollte zumindest Zollfreiheit garantieren, technische Handelshemmnisse vermeiden und die Freizügigkeit von Arbeitnehmern gewährleisten. Das kann nur gelingen, wenn beide Seiten sich eng an bereits bestehenden Musterabkommen orientieren, so VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann.
Foto: Pixabay