Es brauche ein klares Bekenntnis der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages und der Bundesländer zum Klimaschutz und damit zum Ausbau der Erneuerbaren Energien fordert der Zusammenschluss der einzelnen Vertreter. Diesem Bekenntnis müsse die Umsetzung von konkreten Maßnahmen für mehr Genehmigungen von Windenergieprojekten an Land folgen. Politische Entscheidungsträger auf Bundes-, Landesund kommunaler Ebene müssen sich gemeinsam mit der Branche Akzeptanzfragen stellen und aktiv für die Notwendigkeit der Nutzung der Windenergie an Land als Beitrag zum Klimaschutz werben, heißt es weiter. Der Austausch zwischen Bund und Ländern zur Koordination der Energiewende sollte auch auf Ministerebene intensiviert werden, um verbindliche Festlegungen zur effektiven Nutzbarmachung der benötigten Flächen zur Windenergienutzung zu erreichen.
Flächenverfügbarkeit gewährleisten
1. Bund-Länder-Strategie zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung
Entwickeln Bund und Länder bekennen sich zum 65-Prozent-Ziel Erneuerbare Energien bis 2030 und sollen dieses in der Landesplanung zugrunde legen. Auf Grundlage fundierter Weißflächenanalysen unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien sollen sie ihre Flächenplanung und -bereitstellung ausrichten und die Regionalplanung in der Nutzbarmachung der ausgewiesenen Flächen unterstützen. Für diese Umsetzung bedarf es eines institutionalisierten Dialogs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
2. Repowering an bestehenden Standorten ermöglichen
Sowohl im Hinblick auf die Raumplanung als auch auf die Auswirkung auf Natur und Landschaftsbild ist durch die bestehenden Windenergieanlagen eine Vorprägung erfolgt. Es müssen daher planerische Gestaltungsmöglichkeiten genutzt und zusätzlich Ansätze entwickelt werden, auf deren Grundlage über die Weiternutzung der planerisch gesicherten Windenergieanlagen-Standorte entschieden werden kann. Die erneute Prüfung sollte sich dann auf die darüberhinausgehenden Auswirkungen beziehen.
3. Keine pauschalen Abstandsregelungen
Das Erreichen des Ausbauziels sowie eine hohe Kosteneffizienz aufgrund von Wettbewerb hängt entscheidend von der Flächenverfügbarkeit ab. Pauschale Abstandsregelungen sind deshalb kontraproduktiv, da sie das Flächenangebot drastisch einschränken. Die bestehenden Vorgaben im Genehmigungsprozess (BImSchG, TA Lärm, Rücksichtnahmegebot) sind bereits in umfassender Weise dazu geeignet, den Gesundheitsschutz der Anwohner und die Vermeidung einer optisch bedrängenden Wirkung unter Berücksichtigung der konkreten Vor-Ort-Situation zu garantieren.
4. Regelungen zur Flugsicherung anpassen
Die Berechnungsmethode zur Abschätzung des Einflusses von Windenergieanlagen auf die Flugnavigation mit Drehfunkfeuern ist auf Grundlage der Ergebnisse der vom BMWi beauftragten Projekte WERAN und WERAN+ anzupassen. Der Prüfradius um Drehfunkfeuer muss dabei an internationale Standards auf maximal 10 km angepasst werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen würde kurzfristig ein Hemmnis für viele Windenergie-Projekte beheben. Zudem sollten alle (veralteten) Drehfunkfeuer (CVOR) kurzfristig auf modernere und genauere DVOR-Technik umgerüstet werden, wenn diese trotz der Planung der Deutschen Flugsicherung zum Abbau von Drehfunkfeuern auch weiterhin benötigt werden.
Naturschutzrechtliche Vorgaben handhabbar machen
5. Naturschutzrechtliche Vorgaben standardisieren
Unternehmen und Behörden benötigen einheitliche, klare, praktikable Vorgaben zum Umgang mit den komplexen artenschutzrechtlichen Vorgaben zum gesetzlichen Vollzug. In einem ersten Schritt müssen unter Einbezug relevanter Interessenverbände und Stakeholder ein transparentes Verfahren zur Erarbeitung von Standards und anerkannte Qualitätsmaßstäbe auf wissenschaftlicher Basis festgelegt werden. Die bestmögliche Umsetzung naturschutzrechtlicher Anforderungen bedarf der Akzeptanz aller Beteiligten.
6. Online-Artenschutzportal jetzt einrichten
Deutschlandweit müssen notwendige qualitätsgesicherte Rohdaten zum Vorkommen und Bestand geschützter Arten systematisch erfasst und verfügbar gemacht werden. Ein solches Artenschutzportal kann dazu beitragen, Vorhabenträger im Genehmigungsverfahren zu entlasten und eine zügigere Entscheidungsfindung der zuständigen Behörden zu ermöglichen.
7. Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz für kurzfristige Lösungen zielführend ausgestalten
Es bedarf einer expliziten Klarstellung im BNatSchG, dass am Ausbau von Windenergieanlagen ein überwiegendes Interesse besteht, welches Ausnahmen vom Artenschutz unter klar definierten Voraussetzungen rechtfertigt. Für die Prüfung dieser Voraussetzungen (Alternativenprüfung, Erhaltungszustand der Population) müssen ebenfalls Maßstäbe entwickelt werden. Dies sollte nach Möglichkeit auch planungsrechtlich abgesichert werden, damit die Windenergie in den ihr durch die Raumordnungsplanung zugewiesenen Gebieten auch tatsächlich Vorrang genießt. Sensible Arten sollten nach naturschutzfachlichen Kriterien auf Grundlage wissenschaftlicher Maßstäbe planerisch ausgewiesene Rückzugsräume erhalten. Ihr Bestand sollte dort durch bspw. geeignete öffentliche Artenhilfsprogramme gestützt und durch ein staatliches Monitoring begleitet werden.
Stärkung vor Ort
8. Wirtschaftliche Beteiligung betroffener Kommunen einführen
Eine bundesweit einheitliche und regelmäßige finanzielle Beteiligung von Standort- und Anrainerkommunen, orientiert an bestimmten einheitlichen Parametern, sollte eingeführt werden. Diese Abgabe muss transparent und einfach ausgestaltet sein und für neu errichtete Anlagen gelten.
9. Servicestellen auf Landesebene einrichten
Diese Stellen können neutrale Informationen bereitstellen und bei Bedarf die Kommunen sowie die Vorhabenträger dabei unterstützen, professionelle und zielführende Beteiligungs- und Dialogformate durchzuführen. Diese Servicestellen sollten eng an den oben erwähnten institutionalisierten Dialog zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Flächenbereitstellung angebunden werden.
10. Beteiligte Behörden modernisieren und stärken
Das Genehmigungsverfahren muss digitalisiert bearbeitet werden. So können die Unterlagen elektronisch zügig und nachvollziehbar zwischen den zahlreichen beteiligten Behörden und dem Vorhabenträger ausgetauscht werden. Übersichtlichkeit und parallele Dokumentenbearbeitung ermöglichen eine fachbezogene und zeitnahe Bearbeitung. Hierzu müssen die Behörden entsprechend ausgestattet werden. Darüber hinaus müssen alle beteiligten Behörden sich ihrer wichtigen Rolle für die Realisierung der Projekte bewusst sein und entschlossen agieren. Neben der entsprechenden personellen Ressourcenplanung und Ausstattung der jeweiligen Behörde beinhaltet dies auch, die Zielstellung einer stringenten Bearbeitung von Windenergievorhaben in der gesamten Verwaltungshierarchie0 ausdrücklich zu verankern.
Quelle: VDMA