Das Landesamt für Umwelt (LfU) gibt in einer Pressemeldung bekannt, dass nach vollständiger Prüfung der von Tesla eingereichten Antragsunterlagen zur Erweiterung des Werks in Grünheide eine positive Genehmigungsprognose abgegeben werden könne.
Damit sei ein vorzeitiger Beginn für erste beantragte Arbeiten nach Paragraph 8a des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zulässig. Denn dieser Paragraph räume Vorhabenträgern die Möglichkeit ein, bereits vor der Erteilung der Genehmigung mit der Errichtung der Anlage beginnen zu dürfen, wenn dem Vorhaben eine positive Genehmigungsprognose erteilt werde. Der Vorhabenträger handle dabei auf eigenes Risiko.
Vor fast genau einem Jahr sei der Genehmigungsantrag zur Erweiterung des Tesla-Werks in Grünheide öffentlich bekannt gemacht worden. Gegenstand der gesamten von Tesla beantragten Änderungsgenehmigung sei eine Erweiterung des Anfang 2022 in Grünheide in Betrieb genommenen ersten europäischen Tesla-Elektroautomobilwerks. Die Produktionskapazität soll nach Unternehmensangaben von derzeit maximal 500.000 Fahrzeugen auf zukünftig 1.000.000 Fahrzeuge pro Jahr erhöht werden. Hierfür solle eine weitere große Halle zur Unterbringung der zusätzlichen Produktionseinheiten errichtet werden. Zudem seien Änderungen und Optimierungen an den bereits errichteten Produktionsanlagen geplant. Mit der Erweiterung solle auch die Batteriespeicherproduktionskapazität von derzeit 50 auf zukünftig 100 Gigawattstunden pro Jahr erhöht werden.
Der vom LfU zugelassene vorzeitige Beginn erlaube Tesla zunächst unter anderem die Einrichtung einer asphaltierten Logistikfläche für Neuwagen einschließlich der erforderlichen Untergrundleitungen. Hierfür werde ein multifunktionales Zeltlager eingerichtet, von dem aus die Erweiterung des Werks koordiniert werde. Möglich werde ebenfalls der Bau von Treppenhäusern an der Nordseite des Presswerks sowie einer Besucher- und einer LKW-Zufahrtswache. Beantragt worden sei nach Presseinformationen auch die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Gebäude verschiedener Betriebseinheiten. Auch deren Errichtung sei schon jetzt zulässig.