Regeln für die Schadstofferkundung von Bauwerken vor Abbrucharbeiten finden sich in der neuen ÖNORM S 5730 (Erkundung von Bauwerken auf Schadstoffe und andere schädliche Faktoren). „In dieser Norm werden die Anforderungen an die Erkundung von Bauwerken hinsichtlich des Vorhandenseins von Schadstoffen oder anderen schädlichen Faktoren, die anschließende Entnahme von Proben in Verdachtsbereichen sowie die Bestimmung der Menge und Art der Schadstoffe beschrieben“, erklärt das Austrian Standards Institut. Regeln zur „Schadstofferkundung von Gebäuden vor Abbrucharbeiten“ enthält zudem die ONR 192130.
