Mit Datum 20. April 2022 wurde die Neufassung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 „Erzeugnisse, Bauteile und Verbindungselemente aus nichtrostenden Stählen“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) erteilt. Für Architekten, Planer und Metallbauer schafft sie für weitere fünf Jahre die Voraussetzung, in statisch beanspruchten Komponenten eine große Bandbreite von nichtrostenden Edelstahlsorten einsetzen zu können, ohne aufwendige Zustimmung im Einzelfall.
Im Rahmen der Aktualisierung sind laut Informationsstelle Edelstahl Rostfrei (ISER) einige Neuerungen hinzugekommen. Zudem seien redaktionelle Änderungen vorgenommen sowie bestehende Sachverhalte präzisiert worden, um die Eindeutigkeit der Anwendung zu fördern und Interpretationsspielräume auszuschließen.
Was ist neu?
In der neuen Fassung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z 30.3-6 vom 20. April 2022 ist der Abschnitt 3.3 „Bemessung“ um den Abschnitt 3.3.2 „Bemessung von geschraubten Verbindungen“ erweitert worden. Dieser neue Abschnitt enthält Berechnungsgrundlagen zur Abschertragfähigkeit und zur Zugfestigkeit einer Schraube sowie einer kombinierten Beanspruchung aus Scherung und Zug. Für die Berechnung notwendige Konstanten sind ebenfalls neu aufgeführt.
Mit Blick auf die Bemessung von Schrauben ist nun auch die Festigkeitsklasse 100 nach DIN EN ISO 3506 in der neuen Zulassung enthalten und ergänzt so die bisher enthaltenen Klassen 50, 70 und 80 im Abschnitt 3.3 „Bemessung“ und in Tabelle 2 der Anlage 2. Der maximal verfügbare Nenndurch-messer für Verbindungselemente nach DIN EN ISO 3506 1 sowie für Muttern nach DIN EN ISO 3506 2 in der Festigkeitsklasse 100 ist M39.
Wo ist die neue Zulassung erhältlich?
Die neue allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z 30.3-6 kann als 32-seitiger Sonderdruck 862 kostenfrei bei der ISER angefordert werden. Auch steht er auf der Internetseite der ISER zum kostenfreien Download bereit.