S + B Guss: Schutzschirmverfahren eingeleitet

Die Schmolz + Bickenbach Guss GmbH hat beim Amtsgericht Krefeld die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Das hat das Unternehmen jetzt mitgeteilt. Dieses Verfahren ermöglicht es dem Unternehmen, einen Sanierungsplan zu entwickeln. Die Sanierungsfähigkeit sei dem Unternehmen von einem Gutachter bescheinigt worden, heißt es in der Mitteilung weiter. Der Geschäftsbetrieb werde während des Verfahrens normal fortgesetzt. Die Zahlungsfähigkeit sei uneingeschränkt gewährleistet.

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Catrin Senger
Catrin ist Redakteurin bei Edelstahl Aktuell. Stahl zieht sich wie ein roter Faden durch ihr Berufsleben. Sie hat eine Ausbildung bei einem Großhändler für Rohr- und Rohrzubehör absolviert und in verschiedenen Funktionen bei einem Hersteller und Lieferanten von Analysegeräten für die Metallindustrie gearbeitet.