Die Schmolz + Bickenbach Guss GmbH hat beim Amtsgericht Krefeld die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Das hat das Unternehmen jetzt mitgeteilt. Dieses Verfahren ermöglicht es dem Unternehmen, einen Sanierungsplan zu entwickeln. Die Sanierungsfähigkeit sei dem Unternehmen von einem Gutachter bescheinigt worden, heißt es in der Mitteilung weiter. Der Geschäftsbetrieb werde während des Verfahrens normal fortgesetzt. Die Zahlungsfähigkeit sei uneingeschränkt gewährleistet.