Der Europäische Gerichtshof hat Ende März die Anfechtung einer Kartellstrafe von ThyssenKrupp Nirosta abgelehnt. ThyssenKrupp hat damit in der obersten Instanz verloren und muss nun die Kartellstrafe in Höhe von 3,168 Millionen Euro zahlen, die die Europäische Kommission im Juli 1997 verhängt hatte. Die Kommission sah es damals als erwiesen an, dass die Thyssen Stahl AG – heute aufgegangen in ThyssenKrupp Nirosta – gemeinsam mit weiteren Stahlunternehmen unrechtmäßig die Berechnungsmethodik für die Höhe von Legierungszuschlägen für rostfreien Stahl geändert hat (Verstoß gegen Art. 65 § 1 KS).