Als „bekannter Versender“ wurde ThyssenKrupp VDM vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen. Ohne diese Zulassung dürfen Luftfrachtsendungen ab dem 25. März 2013 nur noch als „unsicher“ gekennzeichnet werden und müssen vor einem Flug einer separaten Sicherheitskontrolle unterzogen werden. Lediglich als „sicher“ gekennzeichnete Luftfracht darf zukünftig direkt verladen werden. Unternehmen, die ihre Produkte per Luftfracht versenden möchten, haben die Möglichkeit, sich vom Luftfahrt-Bundesamt auditieren zu lassen und so den Status eines bekannten Versenders zu erlangen. Ein bekannter Versender gewährleistet, dass die Luftfracht auf seinem Betriebsgelände ausreichend vor unbefugtem Zugriff geschützt ist. Bei ThyssenKrupp VDM in Werdohl und Altena haben nur die Mitarbeiter Zugriff auf Luftfrachtsendungen, die die vorgeschriebenen Schulungen absolviert haben. „Uns ist es wichtig, dass unsere Kunden mit einem Dienstleister zusammenarbeiten können, der alle im Rahmen der Luftsicherheit geforderten gesetzlichen Bestimmungen erfüllt“, erklärt Dr. Jürgen Olbrich, Vorsitzender der Geschäftsführung der ThyssenKrupp VDM GmbH.