Bei der Lieferung von vielen Eisen- und Stahlerzeugnissen muss seit dem 1.Oktober 2014 der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Jetzt rudert der Bundestag bei den meisten Eisen- und Stahlerzeugnissen wieder zurück. Am 4. Dezember 2014 hat der Bundestag dem Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Anpassung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Der Bundesrat soll am 19. Dezember.2014 zustimmen. Damit werden weitreichende Änderungen, die erst seit dem 1.10.2014 gelten, zum großen Teil wieder zurückgenommen. Das berichtet der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung. Christian Vietmeyer, Hauptgeschäftsführer des WSM: Diese erneute Änderung löst Unsicherheiten und einen erneuten finanziellen Aufwand aus. Die Industrie wird in einer nicht nachvollziehbaren Art und Weise unnötig doppelt belastet. Unternehmen brauchen verlässliche Gesetze und Planungssicherheit, dieses Vorgehen erhöht völlig unnötig die Bürokratiekosten zum Nachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland.