Nach der Veröffentlichung eines viel diskutierten Rechtsgutachtens zur möglichen Verfassungswidrigkeit des EEG, hat der VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann nach Informationen der Fachzeitschrift CHEMIE TECHNIK zu dem Gutachten Stellung genommen. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Professor für Energie- und Wettbewerbsrecht der kommunalen Wirtschaft an der Humboldt Universität Berlin, hatte kürzlich das Rechtsgutachten mit dem Titel „Das EEG ist europa- und verfassungswidrig” vorgestellt. Tillmann kommentiert das Gutachten wie folgt: „Das Gutachten zeigt die Rechtsunsicherheit, der alle Akteure im Hinblick auf die Finanzierung der Energiewende ausgesetzt sind. Unabhängig von der rechtlichen Einordnung der EEG-Umlage als Preisaufschlag oder als Steuer ist eine grundlegende Reform des EEG überfällig. Gerade in der Chemie fehlt unseren Firmen Planungssicherheit, weil künftige Belastungen aus dem EEG nicht absehbar sind. Dies gilt sowohl für den Status der Eigenstromerzeugung ab 2018 als auch für die Belastung des Mittelstandes, der vielfach die volle EEG-Umlage zahlt.”