Der VDA gab in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt, dass das Bundeskartellamt ein Vorsitzendenschreiben zu Pandemie-Krisenmaßnahmen in der Automobilindustrie veröffentlicht hat, das den kartellrechtlichen Rahmen für eine Grundsatz-Kooperation der Industrie und für Kooperationen zu Einzelfallrestrukturierungsmaßnahmen gewähren soll.
Der Verband begrüße das Schreiben des Bundeskartellamtes, heißt es weiter. Es schaffe in diesem wichtigen Bereich Rechtssicherheit für die Unternehmen. Damit soll einerseits ein Rahmen für eine übergreifende Kooperation in der Industrie geschaffen werden, wonach etwa die Organisation des Wiederanlaufs (z.B. Regelungen im Hinblick auf Kapazitätsengpässe und Schließzeiten) gemeinschaftlich koordiniert werden kann. Andererseits sollen die hier angesprochenen Einzelmaßnahmen einer beschleunigten Bewältigung von Restrukturierungsfällen dienen. Die Teilnahme an den Einzelfallmaßnahmen ist für die Unternehmen auf beiden Seiten (Gläubiger und Schuldner) – wie bislang auch in Restrukturierungsfällen freiwillig, so der VDA.
In der aktuell besonderen Situation setzt die Unterstützung einzelner Zulieferer schnelles und koordiniertes Handeln ihrer Kunden voraus. Die jetzt vom Bundeskartellamt positiv bewertete Lösung sei die Bildung von Stakeholder-Gruppen, die innerhalb ihrer Gruppe über spezifische Beiträge zur Sanierung verhandeln können.
Die Unterstützung von Lieferanten im Einzelfall setzt einen effizienten Ausgleich der Interessen verschiedenster Stakeholder-Gruppen voraus, so der VDA weiter. Schnelle operative Maßnahmen von Herstellern und Zulieferern sind ein wesentlicher Beitrag in der aktuellen Krisensituation. Eine Verhandlung der einzelnen Beiträge der Stakeholder auf individueller Basis, wie sonst üblich, seien aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Krise in der Kürze der Zeit oft schwierig. Bis solche Verhandlungen abgeschlossen wären, könnte das in der Krise befindliche Unternehmen bereits geschlossen oder in der Insolvenz sein. Denn verschiedene Kunden des Zulieferers würden verschiedene Lösungen anbieten, so dass der Lieferant immer wieder von Kunde zu Kunde gehen müsste, um die neuen Vorschläge abzugleichen. Die zielführende Lösung sei die nun hier ermöglichte Bildung von Stakeholder-Gruppen, die innerhalb ihrer Gruppe die Beiträge verhandeln können.
Der VDA erwartet, dass Kooperationen von Herstellern und Zulieferern bei einzelnen Stützungsmaßnahmen zur Stabilisierung der automobilen Wertschöpfungskette beitragen werden.
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