Mit dem Einstieg in ein Emissionshandelssystem für die Sektoren Verkehr und Wärme besteht die Chance zur Einführung eines mengenbasierten CO2-Bepreisungssystems, so der VDA. Ein solches System sollte möglichst zügig eingeführt werden, auch auf EU-Ebene. Der nun eingeschlagene Weg sei allerdings nicht konsequent, denn die Einführung eines mengenbasierten Systems werde auf das Jahr 2026 verschoben. Damit liegen dem Verband nach die Effizienzpotenziale eines solchen Systems zu lange brach. Nicht systemgerecht sei es zudem, einen allgemeinen CO2-Preis einzuführen, dem Lkw aber zusätzlich isoliert einen weiteren CO2-Preisaufschlag bei der Maut anzurechnen.Die angestrebte Einführung von jährlichen Sektorzielen, verbunden mit einem sektorspezifischen und jährlichen Monitoringsystem zur Zielerfüllung, lehnt die Automobilindustrie hingegen ab.
Diese Maßnahme würde nach Meinung des VDA den Einstieg in eine kleinteilige Steuerung bedeuten, die marktwirtschaftliche Mechanismen aushebelt. Die Einführung eines Emissionshandelssystems würde somit ad absurdum geführt. Darüber hinaus entstehe die Gefahr, dass die Rahmensetzungen für die Branche ebenfalls kontinuierlich hinterfragt werden und die für Investitionsentscheidungen so zentrale Verlässlichkeit verloren geht.
Dass die Vorschläge in erster Linie dem Grundsatz folgen, Investitionen in klimafreundliche Technologien zu initiieren und zu fördern, sei ein positives Signal. Der soziale Ausgleich wurde berücksichtigt, ohne neue Umverteilungs-mechanismen einzuführen. Die Senkung der EEG–Umlage ist ein guter erster Schritt, so der Verband. Ein umfangreiches Projekt wie das Klimaschutzprogramm müsse den Dreiklang aus Ökologie, Ökonomie und Sozialverträglichkeit vereinbaren.
Die Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, wie die Verlängerung der ermäßigten Dienstwagenbesteuerung und die Anhebung der gemeinsamen Kaufprämie für E-Fahrzeuge und insbesondere der Ausbau der Ladeinfrastruktur sind, richtig. Diese Maßnahmen sind entscheidende Stellhebel für einen beschleunigten Markthochlauf der Elektromobilität. Voraussetzung ist aber, dass vor allem der Infrastrukturausbau jetzt zügig erfolgt. Gerade auch beim Straßengüterverkehr ist daher rasch eine weitere Konkretisierung der angekündigten Maßnahmen etwa zur Anschaffung von Lkw mit alternativen, klimaschonenden Antrieben als auch zum Auf- und Ausbau einer Lkw-geeigneten Tank- und Ladeinfrastruktur nötig. Doch nur mit grünem Strom kann die Elektromobilität ihren Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors leisten. Dafür ist der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien eine wichtige Voraussetzung, heißt es weiter.
In Bereichen wie dem Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft oder der Förderung alternativer Kraftstoffe griffen die Beschlüsse hingegen zu kurz. Hier gilt es, in der Umsetzung weitere Verbesserungen anzustreben, heißt es weiter. Bei der Infrastruktur sind die angekündigten Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren von zentraler Bedeutung und zeigten in die richtige Richtung. Entscheidend sei nun die zügige und konkrete
Umsetzung der angekündigten Maßnahmen. Dazu gehöre insbesondere auch die finanzielle Absicherung der Programme im Bundeshaushalt.