Bauaufsichtliche Zulassung verlängert

Die europäischen Regelungen für Werkstoffauswahl und Bemessung von Bauteilen oder Tragwerken aus nichtrostenden Stählen DIN EN 1993-1-4 und für die Ausführung von Bauteilen oder Tragwerken aus nichtrostenden Stählen DIN EN 1090-2 sind in Deutschland vorläufig nicht bauaufsichtlich eingeführt, da die dort enthaltenen Regelungen nicht den bauaufsichtlichen Anforderungen genügen. Das hat die Informationsstelle Edelstahl Rostfrei mitgeteilt. Um den bauaufsichtlichen Anforderungen besser gerecht zu werden, werden derzeit von einer Evaluation Group Änderungsvorschläge erarbeitet, deren Einführung jedoch erst mittelfristig zu erwarten ist. Vor diesem Hintergrund wurde die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 „Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) mit Datum 22. April 2014 aktualisiert und die Geltungsdauer bis 01. Mai 2017 verlängert. Sie schafft für weitere 3 Jahre für Architekten, Planer und Metallbauer die Voraussetzungen, in tragenden Komponenten eine große Bandbreite von Edelstählen ohne aufwendige Zustimmung im Einzelfall einzusetzen.

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Catrin Senger
Catrin ist Redakteurin bei Edelstahl Aktuell. Stahl zieht sich wie ein roter Faden durch ihr Berufsleben. Sie hat eine Ausbildung bei einem Großhändler für Rohr- und Rohrzubehör absolviert und in verschiedenen Funktionen bei einem Hersteller und Lieferanten von Analysegeräten für die Metallindustrie gearbeitet.