Die Bundesvereinigung Deutscher Stahl- und Recyclingunternehmen e. V. (BDSV) hat der EU-Kommission einen konkreten Vorschlag für die Abbildung des Schrottbonus im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) unterbreitet.
Zentraler Bestandteil dieses Vorschlags sei die Zuteilung von kostenlosen EU-ETS-Zertifikaten, mit der der Einsatz von klimafreundlichem Recyclingrohstoff Stahl- und Edelstahlschrott als Ersatz für Primärrohstoffe zukünftig besser gefördert und honoriert werden soll. So könnten nach Auffassung des Stahlrecyclingverbands die Ziele des EU-ETS und des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) erreicht werden.
Die Zuteilung kostenloser EU-ETS-Zertifikate im EU-ETS ist eine zentrale Handlungsempfehlung der Fraunhofer IMW-Studie „SCHROTTBONUS KONKRET – Instrumente für fairen Wettbewerb in den globalen Wertschöpfungsketten der Stahlherstellung, die die BDSV im November 2021 veröffentlicht hat. Demzufolge weise die für den Zeitraum 2021-2030 geplante 4. Phase des EU-ETS erhebliche Lücken auf, die den Recyclingrohstoff Stahl- und Edelstahlschrott gegenüber Primärrohstoffen (Erze, Kohle, NE-Metalle) benachteiligten.
Insbesondere würden die ökologischen Belastungen durch die Stahlproduktion aus Erzen (und Kohle) nicht vollständig berücksichtigt. So unterliegen laut BDSV Steinkohlen-, Eisenerz- und der NE-Metallerzbergbau, mangels Auflistung in Anhang I der Richtlinie, nicht dem EU-ETS. Das gelte im Übrigen auch für Rohstoffimporte aus einem Drittland, die durch das CBAM geregelt werden.
Folglich hätten die ökologischen Belastungen aus der Erzgewinnung in Europa keine Auswirkungen auf die Kosten der Stahlherstellung und sind seien negative externe Effekte und Kosten für Umwelt und Gesellschaft nicht internalisiert. Beim Einsatz von Stahl- und Edelstahlschrott in der Stahlherstellung träten diese externen Kosten hingegen nicht auf, wie die erste Fraunhofer IMW-Studie Schrottbonus bereits festgestellt hat. Demnach sei der Schrottbonus heute nur unzureichend in den Preismechanismus und die Lenkungswirkung des EU-ETS und/oder komplementärer Systeme einbezogen.
Die BDSV schlägt der EU-Kommission daher laut aktueller Pressemeldung einen neuen Absatz vor, der in Art. 10a EU-ETS im Rahmen der aktuellen Revision des EU-ETS-Richtlinie ergänzt werden soll. Der Vorschlag sei von der Kölner Fachkanzlei für Umweltrecht okl & Partner im Auftrag der BDSV rechtlich geprüft und am 18.03.2022 an die zuständige Stelle der EU-Kommission für International Carbon Markets übersendet worden.